Eine Kontaktaufnahme kann per E-mail, telefonisch oder persönlich in der Kanzlei erfolgen.
Es kann gerne vorab der ausgefüllte Fragebogen übersandt werden.
Pächter muß Mehrwertsteuer auf Pachtzins zahlen, wenn dies so vereinbart ist, unabhängig, ob Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt oder Verpächter Rechtsbehelf einlegt
§ 165 Abs. 1 AO – Oberverwaltungsgericht Münster – Urteil vom 6. September 1999 -22 A 1604/98
LBS