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  • telefonische Erstberatung mit einem Anwalt für Jagd- und Waffenrecht
  • Sie erhalten sofort eine Einschätzung mit Handlungsempfehlung
  • mit aktuell nur 95,20 € brutto (sonst 190,- € netto lt. RVG) unschlagbar günstig
  • Gebühr für die Erstberatung wird im Mandatsfall verrechnet

Optimal wäre es, wenn Sie uns den Fragebogen vorab zusenden.

Sie wollen sich nur im Jagdrecht/Waffenrecht auf unserer Seite informieren:

Studieren Sie die Hilfen auf „Formulare – Texte“ und die Fachaufsätze unter „Jagdrecht & Waffenrecht“.
Zum Thema Waffenrecht besuchen Sie die Seite www.waffenrecht.de

jagdrecht.de und waffenrecht.de, das ist Beruf und viel Hobby von

Rechtsanwalt Mühlenbein

Rechtsanwalt

Schwerpunkt im Jagdrecht und Waffenrecht, dort insbesondere auch im Strafrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht – Pachtrecht, Schadensrecht usw.

Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen
Bahnhofstraße 4
59929 Brilon

Tel.: 02961/9742-0
Fax: 02961/9742-15

E-Mail: info@muehlenbein.de
Web: www.muehlenbein.de

DGUSV-Zertifizierung

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Was ist Jagdrecht/Waffenrecht?

Der Bereich Jagd- und Waffenrecht mit Forst- und Fischereirecht deckt alle mit der Jagdausübung, dem legalen Waffenbesitz – gleich, ob als Jäger, Sportler oder anderweitig – und der Fischerei auftretenden Rechtsfragen und Probleme ab. Im einzelnen bieten Ihnen die in diesem Bereich tätigen Anwälte eine Rechtsberatung in folgenden Teilbereichen an, wobei die nachstehende Auflistung nur eine beispielhafte und keine abschließende ist:

  • Jagdrecht allgemein, insbesondere Jagdausübungsrecht und daraus abgeleitete Ansprüche
  • Gestaltung und Überprüfung von Jagdpachtverträgen; Jagdpachtminderungen; Verhandlungen zwischen Jagdpächtern und Jagdgenossenschaften (inkl. Mediation); Begehungsschein, Jagderlaubnisschein, pp
  • Jagdpachtrecht, Beratung und Vertretung (gerichtlich und aussergerichtlich) von Jagdgenossenschaften im Hinblick auf Störungen der Rechtsbeziehungen zu den Jagdpächtern, insbesondere im Hinblick auf ausserordentliche Kündigung des Jagdpachtvertrages
  • Rechtsfragen rund um den Jagdschein und WBK (Erteilung, Verlängerung, Widerruf, Entziehung und Einziehung, etc.)
  • Mitwirkung bei Erarbeitung und Gestaltung von Abschussplänen bzw. Jagdbeschränkungen
  • Wildschaden und Jagdschaden
  • Jagdrecht Ordnungswidrigkeiten, Jagdrecht Strafrecht, Waffenrecht Ordnungswidrigkeiten und Waffenrecht Strafrecht auch im Zusammenhang mit der Jagdausübung
  • Haftungs-, Schadensersatz- und Schmerzensgeldfragen
  • Waffenrecht behandeln wir auf der Seite www.waffenrecht.de , Waffenrecht im Erbfall
  • Baurechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Jagdausübung (z.B. Zulässigkeit der Errichtung von Jagdhütten im Aussenbereich)
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit Hundezucht und -verkauf
  • Hygienerecht, Wildpretvermarktung

Jagdrecht beschreibt das Bundesjagdgesetz (BJagdG) so: „Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis,
auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen,
auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.“

Viel Spaß an unserer Seite wünscht Ihnen der Verfasser,
Rechtsanwalt Josef Mühlenbein.

Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen vertreten Sie gern in allen Fragen zum Jagdrecht und Waffenrecht.

Einen besonderen Dank möchten wir an dieser Stelle Jürgen Schiersmann [Homepage] aussprechen, der uns seine Naturfotos zur Verfügung gestellt hat.

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Mediation und/oder Gutachterservice

Die Veränderungen jagdlicher Bedingungen führen oft zu Auseinandersetzungen zwischen Pächter und Verpächter und unter Mitpächtern, die nur schwer geklärt werden können. Jagdpachtminderung, Anpasssung laufender Verträge oder gar die Vertragskündigung sind oft das Ergebnis unüberbrückbarer Differenzen.

Immer häufiger eskalieren die Auseinandersetzungen vor Ort und die Beteiligten treffen sich vor Gericht. Dabei entstehen durch langfristige Pachtverträge oder bedeutende Wildschadensrisiken nicht unerhebliche Streitwerte.

  • Veränderungen jagdlicher Bedingungen, Minderung der Pacht:
  • Freizeiteinrichtungen durch Sportstätten, Ferienparks, Wanderwege, Loipen ect.
  • Einrichtung von Versorgungsanlagen für Strom, Windräder ect.
  • Erweiterung und Ernennung von Naturschutzgebieten
  • Sonderkulturen, die Wildschäden und Wildwechsel beeinflussen
  • Landwirtschaftliche Flächenutzungsänderungen
  • Forstwirtschafliche Nutzungsänderungen
  • Veränderung von „Hochwild- zu Niederwildjagden“
  • Ausweisung befriedeter Bezirke, allgem. Flächenveränderungen
  • Gesetzesänderungen der LJG und ihre Auswirkungen auf den Jagdbezirk
  • Innenverhältnis Pächter / Verpächter
  • Neue Pachtverträge und Anpassung bestehender, die nicht der aktuellen Rechtslage entsprechen
  • Erhebliche Steigerung der Wildschadensrisiken
  • Auseinandersetzungen innerhalb von Pächtergemeinschaften
  • Insolvenzen von Pächtern
  • Ausserordentliche Kündigung von Pachtverträgen

Mediation ist eine schnelle und preiswerte Lösung. Dabei kommen die Parteien zusammen und im Rahmen eines Schlichtungsgespräches wird gemeinsam eine Lösung erarbeitet. Wir können dabei auf Wunsch den Gesprächsleiter stellen und die Mediation organisieren. Im Rahmen des Mediationsgesetz helfen wir gern. Sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Schildern Sie uns in Kurzfassung Ihr Problem.

Probleme bereiten oft Unfälle im Rahmen der Revierpflege oder der Jagdausübung, insbesondere bei Gesellschaftsjagden / Drückjagden / Bewegungsjagden etc. Im Rahmen der Geltendmachung oder Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche oder auch bei Strafverteidigungen ist oft gutachterlich zu klären, inwieweit dem Jagdpächter, dem Jagdleiter oder einem Jäger ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist.

Häufig ist gerade die genaue Altersbestimmung insbesondere bei Hirschen strittig. Hier arbeiten wir mit Herrn Andreas Schatz zusammen. Zur Vorgehensweise des Herrn Schatz bei der Altersbestimmung siehe den Aufsatz in der Wild und Hund (PDF Download).

Unser Gutachtenservice: Wir bieten Ihnen über Herr Rechtsanwalt Mühlenbein, ein erfahrener Jäger und Jagdpächter – auf Wunsch auch in Zusammenarbeit mit einem Förster – Gutachten zum Jagdwesen, auch in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitsverfahren, möglichst vor dem Gang zum Gericht, als eine wesentliche Hilfe bei der Lösung von Auseinandersetzungen. Ist eine Gerichtsverfahren nicht zu umgehen, hilft das Gutachten eine objektive gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

Kurzseminar

Hilfen im Jagdrecht

Buchen Sie unser Kurzseminar „Hilfen im Jagdrecht“:
Rechtsanwalt Mühlenbein führt Sie ca. 2 Stunden durch ein hilfreiches Skript
mit Checklisten, Textvorschlagen, Vertragsentwürfen.
Bei Interesse rufen Sie Herrn Rechtsanwalt Mühlenbein bitte an.

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Hieb- und Stichfest im Jagd- & Waffenrecht.

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