Prüfen Sie die Sicherheit der Jagdeinrichtungen
Falls Sie Revierjäger angestellt haben, fallen Jagdeinrichtungen als Betriebs- u. Arbeitsmittel auch unter die Betriebssicherheitsverordnung und den dort aufgeführten zusätzlichen Bestimmungen. Zusätzlich gelten immer die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift „Jagd“ der Berufsgenossenschaft für Landwirtschaft, Gartenbau und Forsten.
Auszug aus der VSG 4.4 §7: „Der Unternehmer muss sicherstellen, dass Hochsitze, ihre Zugänge sowie Stege fachgerecht errichtet und mit Einrichtungen gegen das Abstürzen von Personen gesichert sind, bei ortsveränderlichen Hochsitzen die Standsicherheit gewährleistet ist, Hochsitze vor jeder Benutzung, mindestens jedoch einmal jährlich, geprüft werden, nicht mehr benötigte Einrichtungen abgebaut werden“. Und siehe die Ordnungswidrigkeitenhinweise im §8.
Sie sollten sich eine Checkliste erstellen und anhand dieser die wichtigsten Sicherheitspunkte prüfen und eintragen oder die Angebote aus dem Internet hinzuziehen. Oder Sie vergeben die Prüfung an Fachleute aus dem Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Alle Prüfungen sollten Sie schriftlich dokumentieren, damit Sie im Ernstfall gegenüber dem Gesetzgeber alles nachweisen können.
Siehe dazu auch: www.Hochsitzpruefung.de und die dort aufgeführten Links zu den Vorschriften in VSG 4.4 Jagd, zu verschiedenen Jagdeinrichtungen, Unfallschwerpunkten etc.
Für Nachfragen stehen wir gern zu Verfügung:
Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen
Bahnhofstraße 4
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02961 97420
www.jagdrecht.de
www.muehlenbein.de