Nachweise der Sicherheitsstufe, Erbenregelung, uva
Die Behörden überprüfen nach und nach alle Waffenbesitzer darauf, ob Waffen und Munition legal aufbewahrt werden.
Wer das noch nicht erledigt hat, sollte die Behörde von sich aus informieren, wie seine Waffen aufbewahrt werden. Dies geschieht durch Vorlage entsprechender Dokumente, Fotos und Lageskizzen, aus denen sich die Sicherheitsstufe ergibt und der genaue Standort. Die konkrete Aufbewahrung durch Aufnahmen des geöffneten Schrankes empfiehlt sich. Auch die Aufbewahrung der Munition sollte dabei erläutert werden und durch Fotos nachgewiesen werden.
Die Nachweise zu den Sicherheitsstufen sollten für eine Kontrolle vor Ort bereit liegen.
Erlaubnispflichtige Schusswaffen sind in einem Waffenschrank oder Tresor der Widerstandsgrade 0 oder I (Norm DIN/EN 1143-1) aufzubewahren. In solchen Schränken darf auch Munition zusammen mit Waffen gelagert werden. Es empfiehlt sich ein elektronisches Zahlenschloss.
Seit 6.7.2017 sind Waffenschränke der alten Sicherheitsstufe A und B ( nach VDMA 24992) nur im Rahmen des Bestandsschutzes noch zugelassen, wenn diese vor dem 6.7.2017 in Besitz und Gebrauch sind; das ist bei einer Kontrolle nachzuweisen oder beim Nachweis vorab s.o. In A-Tresoren können bis zu 10 Langwaffen aufbewahrt werden. Wenn in diesen A und B Schränke ein abschließbares Innenfach ist, kann darin auch Munition gelagert werden. Ansonsten darf Munition nur in einem gesonderten Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss gelagert werden.
Dieser Bestandsschutz gilt nicht für Erwerber des Schrankes oder Erben. Diese haben dann kurzfristig, je nach Anweisung der Behörde sofort, Anschaffung und Nutzung eines 0 oder I – Modells nachzuweisen.
Stand: 10 / 2020
Waffen richtig aufbewahren.docx
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