F im Fünfeck. Hier: insbesondere Luftgewehre etc.
Bis zu einer Mündungsenergie von 7,5 Joule sind in Deutschland Druckluftwaffen an Personen ab 18 Jahren frei verkäuflich. Voraussetzung ist der PTB Stempel F im Fünfeck.
Zum Führen in der Öffentlichkeit ist ein Waffenschein notwendig. Den brauchen Sie aber nicht, wenn Sie die Waffe lediglich zum Beispiel zum Schützenvereinshaus nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, also verpackt, befördern.
Schießen auf privaten Grundstücken ist nur dann erlaubnisfrei, wenn die Geschosse einen befriedeten Bereich, also im Allgemeinen das Grundstück, nicht verlassen können und es sich um eine Waffe mit dem F im Fünfeck handelt.
Stärkere Waffen als 7,5 Joule, allgemein als sog. Weitschussluftgewehre bekannt, müssen in einer Waffenbesitzkarte eingetragen werden.
Ausnahmen gelten für Luftgewehre, die vor dem 1. Januar 1970 oder vor dem 2. April 1991 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hergestellt und in den Handel gebracht worden sind (WaffG, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Nr. 1.2).
Vorsicht bei Schalldämpfern! Die dürfen nur auf Luftgewehren bis 7,5 J eingesetzt werden. Eigenbauten sind dabei generell verboten, §§ 21 bzw. 26 WaffG.