Zur Zulässigkeit von Anordnungen der Forstbehörde über Waldsperrungen

§§ 1, 14 BWaldG, Art. 40 Abs. 3 LV Bbg, 2,22,42 LWaldG Bbg, 11, 13 OBG Bbg.

Bei der Anordnung von Waldsperrungen besitzt die Forstbehörde lediglich ein durch Art. 40 Abs. 3 LV Bbg eingeschränktes Entschließungsermessen. Die Eigentumsbeeinträchtigung des Waldbesitzers ist bei der Ermessensausübung nur dann berücksichtigungsfähig, wenn sie in Intensität und Schwere dem verfassungsrechdich garantierten Naturzugang gleichkommt.

-OVG Frankfurt (Oder) – Urtellvom 18.August1998 -4A176/96 – RdL1999,317