Widerruf der Waffenbesitzkarte und des Europäischen Feuerwaffenpases wegen Unzuverlässigkeit; Mitnahme einer Kurzwaffe nach Österreich

§§ 2, 5, 6, 45, 46, 53 WaffG VG Düsseldorf 23.6.2010 – 22 L 256/10 209LBS