Eine Kontaktaufnahme kann per E-mail, telefonisch oder persönlich in der Kanzlei erfolgen.
Es kann gerne vorab der ausgefüllte Fragebogen übersandt werden.
Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Schadensersatzklage ist Beteiligung des Beklagten am Verfahren zur Feststellung von ersatzpflichtigem Wildschaden