Waffe im Auto – im verschlossenen Kofferraum grundsätzlich nicht sicher verwahrt. Bei Fahrten zur Jagd darf die Waffe zugriffsbereit sein, aber vollständig entladen. Bei anderen Fahrten z.B. zum Schießstand muß Waffe vollständig entladen und zusätzlich nicht zugriffsbereit sein (Kofferraum, Futteral). Ansonsten droht Widerruf der WbK VerwG Minden, 12.10.2000 – 7 K 2096/00 – s. ausführliche Darstellung zum Thema Wild und Hund 2/2002, S.85.