Eine Kontaktaufnahme kann per E-mail, telefonisch oder persönlich in der Kanzlei erfolgen.
Es kann gerne vorab der ausgefüllte Fragebogen übersandt werden.
Recht des Eigentümers auf Angliederung einer jagdbezirksfreien Fläche an einen benachbarten Jagdbezirk um Anspruch auf Wildschadensersatzanspruch zu bekommen