Eine Kontaktaufnahme kann per E-mail, telefonisch oder persönlich in der Kanzlei erfolgen.
Es kann gerne vorab der ausgefüllte Fragebogen übersandt werden.
Mangel der Jagdreise, wenn die vertraglich zugesagte Waffeneinfuhrgenehmigung nicht vorliegt, eine ,,erhebliche Beeinträchtigung" im Sinne von § 651 e Abs. 1 BGB
§§ 651 e Abs. 1, 651 f BGB
– Landgericht Köln – Urteil vom 21. Dezember 1993 – 3 O 344/93 – LBS