Bedürfnis für dritte Kurzwaffe

Dritte Faustfeuerwaffe für Jagdscheininhaber, Zumutbarkeit, sich von einer der zwei Kurzwaffen zu trennen § 13 Abs. 1 Nr.1 und Abs. 2 WaffG OVG NRW v. 5.4.2005 20 A 348/04 LS146