Ausländerjagdschein nicht für Deutsche - § 15 Abs. 6 BJagdG
Für Deutsche mit ausländischen Jagdscheinen gilt die Ausnahmegenehemigung nicht; diese Regelung ist nur für Ausländer vorgesehen. – BayVGH v.20.10.1995 – 19 B 94.1271
Für Deutsche mit ausländischen Jagdscheinen gilt die Ausnahmegenehemigung nicht; diese Regelung ist nur für Ausländer vorgesehen. – BayVGH v.20.10.1995 – 19 B 94.1271