Mediation und/oder Gutachterservice

Die Veränderungen jagdlicher Bedingungen führen oft zu Auseinandersetzungen zwischen Pächter und Verpächter und unter Mitpächtern, die nur schwer geklärt werden können. Jagdpachtminderung, Anpasssung laufender Verträge oder gar die Vertragskündigung sind oft das Ergebnis unüberbrückbarer Differenzen.

Immer häufiger eskalieren die Auseinandersetzungen vor Ort und die Beteiligten treffen sich vor Gericht. Dabei entstehen durch langfristige Pachtverträge oder bedeutende Wildschadensrisiken nicht unerhebliche Streitwerte.

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Mediation ist eine schnelle und preiswerte Lösung. Dabei kommen die Parteien zusammen und im Rahmen eines Schlichtungsgespräches wird gemeinsam eine Lösung erarbeitet. Wir können dabei auf Wunsch den Gesprächsleiter stellen und die Mediation organisieren. Im Rahmen des Mediationsgesetz helfen wir gern. Sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Schildern Sie uns in Kurzfassung Ihr Problem. Zu den Kosten unserer Mediation/Streitschlichtung erfahren Sie hier mehr.

Probleme bereiten oft Unfälle im Rahmen der Revierpflege oder der Jagdausübung, insbesondere bei Gesellschaftsjagden / Drückjagden / Bewegungsjagden etc. Im Rahmen der Geltendmachung oder Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche oder auch bei Strafverteidigungen ist oft gutachterlich zu klären, inwieweit dem Jagdpächter, dem Jagdleiter oder einem Jäger ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist.

Häufig ist gerade die genaue Altersbestimmung insbesondere bei Hirschen strittig. Hier arbeiten wir mit Herrn Andreas Schatz zusammen. Zur Vorgehensweise des Herrn Schatz bei der Altersbestimmung siehe den Aufsatz in der Wild und Hund (PDF Download).

Unser Gutachtenservice: Wir bieten Ihnen über Herr Rechtsanwalt Mühlenbein, ein erfahrener Jäger und Jagdpächter – auf Wunsch auch in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Hugenroth (siehe unsere Linksammlung) und/oder einem Förster – Gutachten zum Jagdwesen, auch in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitsverfahren, möglichst vor dem Gang zum Gericht, als eine wesentliche Hilfe bei der Lösung von Auseinandersetzungen. Ist eine Gerichtsverfahren nicht zu umgehen, hilft das Gutachten eine objektive gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.