Neues Naturschutzgesetz NRW – Planungsstand 4/2016

Erfolgreicher Naturschutz braucht Vertrauen
Landesnaturschutzgesetz NRW

Das Landesnaturschutzgesetz soll das Landschaftsgesetz ablösen und die nach Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes geltenden Handlungsspielräume der Länder nutzen. Nach der Einbringung des Gesetzes durch die rot-grüne Landesregierung läuft aktuell das parla-mentarische Beratungsverfahren. Der in der Beratung federführende Landtagsausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird am 30. Mai 2016 eine Anhörung von Sachverständigen durchführen.

In der Anhörung werden zahlreiche Detailfragen diskutiert werden. Abgesehen von den De-tailfragen fehlt es dem Gesetzentwurf vor allem an drei Dingen: Messbarkeit, Vertrauen und Respekt.

Fehlende Messbarkeit
Die Anstrengungen im Natur- und Artenschutz müssen verstärkt werden – bei diesem Ziel herrscht Konsens. Über den richtigen Weg muss aber gesprochen werden. Politik reagiert seit Jahrzehnten z.B. auf den Rückgang von Arten pauschal mit mehr Geld und mehr Personal. Das ist zu kurz gefasst. Statt der finanzpolitischen Gießkanne sind Maßnahmen mit einer hö-heren Treffsicherheit notwendig.

Der vorgelegte Entwurf setzt auf das Prinzip „Viel hilft viel“: Statt des im Bundesrecht vorge-gebenen Biotopverbundes auf 10 Prozent der Fläche will die Landesregierung einen entspre-chenden Verbund auf „15 Prozent der Landesfläche“ (§ 35). Warum wird in NRW eine um 50 Prozent höhere Fläche angestrebt? Welche konkreten Naturschutzziele sind nur so erreich-bar? Die Antworten auf diese Fragen bleibt die Landesregierung schuldig. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Vorgabe rein ideologisch motiviert ist.

Fehlendes Vertrauen
Land- und Forstwirte leben mit, in und von der Natur – in den meisten Betrieben seit vielen Generationen. Das führt zu einem ausgeprägten Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Umwelt und den kommenden Generationen. Das bedeutet nicht, dass keinerlei staatliches Handeln erforderlich ist. Die Landesregierung geht jedoch vom „Schwarzen Schaf“ als Regel-fall aus, z.B. mit den geplanten Eingriffen in die so genannte „gute fachliche Praxis“ der Landwirtschaft (§ 4 (1)).

Eine so pessimistische und von Misstrauen geprägte Herangehensweise lehne ich ab. Die gute fachliche Praxis spiegelt den Stand von Wissenschaft und Technik ebenso wider wie die praktische Umsetzbarkeit. Statt mit dem Ordnungsrecht die Daumenschrauben bei einer oh-nehin unter großem Druck stehenden Branche anzuziehen sollte die Landesregierung auf Kooperation und Anreize setzen. Damit gibt es lokal nachhaltig gute Erfahrungen.

Fehlender Respekt
Die Landesregierung beteuert stets, „Betroffene zu Beteiligten“ zu machen – das gilt aber of-fensichtlich nicht für alle Ministerien. Andernfalls wären die Landeigentümer und -nutzer schon bei der Erarbeitung der Biodiversitätsstrategie und insbesondere bei der Erarbeitung des Landesnaturschutzgesetzes aktiv einbezogen worden. Dass dies nicht der Fall war, zeugt von fehlendem Respekt gegenüber den Betroffenen und deren Eigentum. Die geplanten Ein-schränkungen, zum Beispiel durch die Vorkaufsrechte (§ 74), sind dafür das beste Beispiel.

Und es mangelt an Respekt gegenüber der Arbeit der Betroffenen. Der Grundsatz „Schützen durch Nutzen“ wird immer mehr ausgehöhlt, etwa durch die erwähnten Eingriffe in die gute fachliche Praxis. Misstrauen wird gesät, Vorurteile werden bedient – gerade bei der konventi-onellen Landwirtschaft. Notwendig wäre aber ein kritischer Blick auf unsere Lebensmittelprei-se im europäischen Vergleich. Statt Vorurteile und Misstrauen erwarte ich von der Landesre-gierung Anstrengungen, um die Wertschätzung für Lebensmittel und die Arbeit der Menschen, die Lebensmittel produzieren, zu steigern. Die Landesregierung erreicht das Gegenteil, wenn sie für die Fehler Einzelner ganze Branchen in Sippenhaft nimmt.

Fazit
Erfolgreicher Naturschutz braucht Grundsätze: Kooperation vor Ordnungsrecht. Qualität vor Quantität. Schützen durch Nutzen – mit messbaren Zielen. Vertrauen in die Menschen vor Ort. Respekt und Wertschätzung für Arbeit und Eigentum. Der Entwurf des Landesnatur-schutzgesetzes lässt jeden einzelnen dieser Grundsätze vermissen. Er muss daher zur Gene-ralüberholung zurück in die Werkstatt.

Henning Höne
Henning Höne ist Mitglied des Landtags NRW und für die FDP-Fraktion u.a. Sprecher für Klima-, Umwelt- und Naturschutz.
Email: henning.hoene@landtag.nrw.de
URL: www.henning-hoene.de