Rechtsgebiete

Erb- und Familienrecht

Es gibt viele Leute, die im Erbrecht Rechtsberatung erteilen (Steuerberater, Wohlfahrtsverbände, Sozialdienste, uva.), aber nur wenige, die etwas davon verstehen.

Zum Fachgebiet Familienrecht zählen Ehe- und Scheidungsrecht, Unterhalt, Vermögensregelungen und Zugewinnausgleich nach Trennung, Sorge- und Umgangsrecht und Erbrecht, aber auch die vorsorgende Rechtsberatung, zum Beispiel über Eheverträge und letztwillige Verfügungen.

Wir beraten Sie und helfen Ihnen im Fall des Auseinanderlebens und Trennung die richtigen Entscheidungen zu fällen.

Vertrauen Sie uns

Ihre Ansprechpartnerinnen

Frau Rechtsanwältin Platner-Mühlenbein ist Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin (BAFM – Bundesarbeitsgemeinschaft für Mediation in Familienkonflikten); sie ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein.

Frau Rechtsanwältin Engelbracht ist Fachanwältin für Familienrecht.

Frau Rechtsanwältin Hoffmann-Benz hat an dem Lehrgang zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung Fachanwältin für Familienrecht bereits mit Erfolg mit guten Ergebnissen teilgenommen.

Zu einem ersten Beratungsgespräch im Erbrecht bringen Sie bitte das Familienbuch mit, bei Fragen zu Unterhalt oder Vermögensauseinandersetzung auch Einkommensnachweise, den letzten Steuerbescheid und Unterlagen über Vermögensbestand und, soweit es vorliegt, das Testament.