1. Vereinbarung-Wildschäden.docx

Vereinbarung bezüglich der Wildschäden an Mais- und Wiesenflächen.

Häufig sperrt sich der Landwirt bei einer Zusammenarbeit zur Vermeidung von Wildschäden an Mais- und Wiesenflächen. Dabei verkennt der Landwirt oft, dass ihn eine Schadensminderungspflicht trifft und ihm schnell ein Mitverschulden entgegengehalten werden kann. Und er verkennt den beiderseitigen Vorteil der Schadensminderung. Nicht nur der Jagdpächter hat Pflichten, auch der Landwirt hat zur Abwendung eines drohenden Mitverschuldens mit dem Jagdpächter zusammenzuarbeiten. Wir übersenden Ihnen eine Zusammenfassung der Rechtslage und einen Vertragsentwurf, in dem Landwirt und Jäger die gegenseitigen Pflichten und Maßnahmen vereinbaren.