Bleischrotverbot

Bleischrotverbot nach REACH-Verordnung ab 15.2.2023 – was ist ein Feuchtgebiet?

Das Bleischrotverbot nach der REACH-Verordnung https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/reach-chemikalien-reach

steht im Gegensatz zum Urteil des EU-Gerichts EGC European General Court vom 21.12.2022: Judgment of the General Court (Fifth Chamber) of 21 December 2022.
Firearms United Network and Others v European Commission.
Case T-187/21. ECLI identifier: ECLI:EU:T:2022:848 Document 62021TJ0187

Dort stellt das Gericht klar: „Der Gerichtshof stellte fest, dass die Beschränkung zum Schutz von Wasservögeln erlassen wurde und der Begriff „Feuchtgebiete“ daher im Lichte dieses Ziels, das den Anwendungsbereich der Maßnahme abgrenzt, auszulegen ist. Der Begriff umfasst keine Gebiete, die nicht geeignet sind, Wasservögeln Lebensraum zu bieten, wie z.B. Pfützen nach Regenfällen.“

Ein Feuchtgebiet ist also nicht einfach jeder Tümpel oder Pfütze auf dem Acker oder in der Fahrspur. Und dann wären lediglich sowieso bestehende Bleischrotverbote bei der Wasserfederwildjagd an oder über Gewässern zu beachten.

Aber es hilft zunächst einmal nichts. Die REACH-Verordnung definiert „Feuchtgebiet“ als „Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete oder Gewässer, die natürlich oder künstlich, dauernd oder zeitweilig, stehend oder fließend sind und aus Süß., Brack- oder Salzwasser bestehen.“. Und das bedeutet, dass per Definition jede Pfütze die „100-Meter-Pufferzone“ auslöst.

Es bleibt abzuwarten, wie Gerichte unter diesem Gesichtspunkt entscheiden werden.

 

Februar 2023, Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen

www.muehlenbein.de www.jagdrecht.de www.waffenrecht.de